[ Auszug: (1) Verwendet ein Ehegatte Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein
Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]